Das Verwaltungsgericht Schleswig hat es nun entschieden: Facebook-Fanpages können auch zukünftig weiter genutzt werden. Das Gericht bestätigte am 9. Oktober 2013 die Auffassung der
IHK Schleswig-Holstein, die sich in diesem Musterprozess vor ihre Mitgliedsfirmen gestellt hatte. „Auch schleswig-holsteinische Betriebe können, wie alle anderen Firmen in Deutschland und Europa, Social Networks wie Facebook als Kommunikations- und Vertriebskanal anwenden“, so Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein. Auslöser für den Rechtsstreit war die Drohung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) gegen Betriebe, Bußgelder in einer Höhe von 50.000,00 Euro zu verhängen, sollten die Fanseiten nicht deaktiviert werden. „Diese Androhung hat unsere Firmen kalt erwischt sowie erhebliche Verunsicherung ausgelöst“, so Schween, „für die IHK Schleswig-Holstein war es daher oberstes Ziel, Rechtssicherheit herzustellen.“ Die Aktion der Landesdatenschützer war zudem geeignet, eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung für Unternehmen in Schleswig-Holstein zu bewirken. „Durch unsere Klage konnte der Schaden etwas begrenzt werden“, so Schween. Der Datenschutz müsse Innovationen zulassen und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. „Der Fall zeigt, dass das Thema Datenschutz so relevant ist, dass es nicht allein den Datenschutzbeauftragten überlassen werden darf“, so Schween. Die Entscheidung stellt auch eine gute Nachricht für alle Agenturen dar, die Social Media
und Facebook-Marketing für norddeutsche Unternehmen anbieten und umsetzen.