Sie betreiben einen Online-Shop? Dann versäumen Sie bitte nicht, die sog. Buttonlösung zu beachten. Bereits ab dem 01.08.2012 ist die neue Vorschrift bereits gesetzlich gültig. Wir empfehlen, rechtzeitig zu handeln, denn die Zunft der Abmahnanwälte steht sicher schon bereit. Der Bestellbutton muss in Zukunft so gestaltet werden, dass den Nutzern bei einer Online-Bestellung klar wird, dass auch eine Zahlungsverpflichtung auf sie zukommt. Die Buttonlösung beinhaltet jedoch noch weitere Informationspflichten: Die wesentliche Merkmale des Artikels oder der Dienstleistung, den Komplettpreis, die zusätzl. Versandkosten sowie die Mindestlaufzeit des Vertrages müssen erkennbar sein. Mehr zur Buttonlösung für Ihren Online-Shop erfahren Sie jederzeit unter Tel. 0 72 21 / 991 944 oder info(at)webmanager (dot)net.